Heute stieß ich im Netz auf einen Beitrag von einem Twitter-User, der von einem seiner Follower eine Abmahnung bezüglich einer automatisierten Direktnachricht erhalten hatte. Letzterer fühlte sich durch diese DM, die scheinbar auch einen Werbehinweis enthielt, in „seinen Persönlichkeitsrechten“ verletzt. Der verzweifelte Twitterer fragte nun, wie er auf die Forderung nach einer Unterlassungserklärung reagieren solle. [...]
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